Versicherungen der Gartenfreunde
Kollektivversicherung und Vereinshaftpflicht
In der Kollektivversicherung ist Ihre Gartenlaube mit einer sehr geringen Versicherungssumme ausschließlich gegen Feuerschäden versichert.
Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein vor Personen- und Sachschäden.
Die Haus- und Grundstückshaftpflicht versichert Mitglieder in Ihrer Eigenschaft als Besitzer eines Kleingartens.
Die Versicherungsbedingungen im Einzelnen und die entsprechenden Schadenmeldungen zu diesen vom Landesverband abgeschlossenen Gruppenversicherungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.